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Ausgabe 16 |
...aus dem Jahr 1998 und aus heutiger Sicht. „Vier Spuren sind genug“, war damals das Anliegen der Mannswörther. Zugesagt wurden alle geforderten Punkte. Vier Spuren waren bis in Jahr 2008/2009 genug. Dann wurde die Autobahn auf sechs Spuren verbreitert. Damit war der Ärger für die Anrainer vorprogrammiert. Das geht auch aus einer Anfrage vom 11.12.2009 an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, hervor. Diese kam von verschiedenen Abgeordneten (Mag.a Christiane Brunner, Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde) und unterstellte in diesem Schreiben der ASFINAG ein „höchst fragwürdiges Vorgehen“. Da heißt es unter anderem, dass die ASFINAG die im Zuge des Ausbaues entstandene Bauschäden nicht zahlen will und auch die Reparatur „in die Länge zieht“. Da wären im Bereich Autobahnweg – Franz Wlk Gasse die schweren Baufahrzeuge, wie Raupenfahrzeuge und Schwer-Lkw, auf der dafür „ungeeigneten kleinen Anwohnerstraße“ gefahren und die Erschütterungen sollen die erwähnten Schäden verursacht haben. Besonders bezeichnend finde ich die Stelle: Zitat „ Dieser Baustellenverkehr war zudem offensichtlich teilweise unnötig – zB Transport von Bierkisten mit Schaufelbagger - und wurde teilweise unsachgemäß – überhöhte Geschwindigkeit von Lkw u.dgl. – abgeführt“. Es kam wie es kommen musste. Die Betroffenen forderten Schadenersatz. Die ASFINAG hatte Gutachter entsandt, die mit Bemerkungen wie „„Ihr müsst aber viel Geld haben, wenn ihr euch mit der ASFINAG anlegt“ aufgefallen sein sollen. Der Prozess zog sich dahin, Schäden wurden runtergemacht und bagatellisiert, die übliche Vorgangsweise bei solchen Prozessen eben. Die Odyssee dauerte offensichtlich bis ins Jahr 2010. Um den Missständen an der A 4 die Krone aufzusetzen gab es erneut Baumängel an der 2008/2009 reparierten Autobahn: Gelockerte Betonplatten sorgen bei jedem Überfahren durch einen Lkw o.dgl. für Erschütterungen bis in die Häuser der Anrainer, welche die aufgetretenen Bauschäden sicher nicht kleiner machten. Doch damit nicht genug. Lehnte auch das BMVIT kategorisch ein Tempolimit von 80 km/h ab und versetzte damit den geplagten Anrainern einen neuerlichen Schlag ins Gesicht. Im Jahr 2012 war im „Kurier“ zu lesen, dass die lärmgeplagten Anrainer eine Entschädigung erhielten, diese lag jedoch, nach Aussagen der Betroffenen, weit unter dem, das die Schadenshöhe ausmachte. Aber das Wichtigste: die Schäden und die damit verbundene Belastung blieb. Alle Forderungen verhallten im ASFINAG Raum, offensichtlich, ungehört, obwohl der ASFiNAG-Projektleiter Karl Zeilinger im März 2012 zusagte: Zitat „„Im Herbst (Anm.: 2012) folgt dann der Tausch von beschädigten Betonplatten.“ Jetzt haben wir Oktober 2013 und ein Tempolimit und Betonplatten die nicht bei jedem LKW ohrenbetäubende Geräusche von sich geben, sind immer noch nicht in Sicht. So eine Vorgangsweise ist ein Affront gegen die steuer- und mautzahlenden Bürger. Sowas kann sich nur die ASFINAG in Co mit dem BMVIT erlauben. Wenn das ein umgekehrt der Fall wäre und die ASFINAG etwas fordern würde, dann wäre das Ganze sicherlich schon längst erledigt. |
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